Unser Fallbeispiel: Sie möchten bis zu einem Bestellwert von 20 Euro noch 5 Euro Zuschlag auf die Mindermenge erheben. Dazu gibt es standardmäßig 3 Möglichkeiten mit jeweils eigenen Vor- und Nachteilen:
1. Sie definieren einen negativen Rabatt (-5,00 Euro), der nur bis 20 Euro Warenkorbwert aufgeschlagen wird.
2. Sie legen eine neue Versandkostenart an (von 0 – 20 Euro; kleinste Sortiernummer; Regelverarbeitung nach Anwendung NICHT stoppen, einmal pro Warenkorb). Dann werden diese 5 Euro jedoch den regulären Versandkosten addiert und müßten ggf. noch einmal separat ausgewiesen werden.
3. Oder Sie duplizieren die Versandkosten und Versandkostensets und schlagen bei den neuen Versandkosten die 5 Euro fest auf. Dort können Sie in der Beschreibung den Aufschlag mit ausweisen. Die neuen Versandkosten sind bis 20 Euro gültig, die alten nur darüber. Ist die sicherste, jedoch auch arbeitsaufwändigste Möglichkeit.